NICHT MINERALISCHE ABFÄLLE
NICHT MINERALISCHE ABFÄLLE
Bei nicht mineralischen Abfällen spricht man in erster Linie von Bau- und Abbruchabfällen, welche bei Abriss oder Kernsanierung – teilweise auch im Neubau – anfallen. Im allgemeinen Sprachgebrauch kennt man diese auch unter den Namen „Baumisch“.
Informieren Sie sich bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme, welche Fraktionen sich für Sie vor allem wirtschaftlich lohnt zu trennen, auch im Zuge der Gewerbeabfallverordnung „Neueste Fassung“.
Abfallerzeuger und -besitzer sind gemäß des Kreislaufwirtschafgesetzes (§7 (2) KrWG) verpflichtet, ihre nicht mineralischen Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen. Eine Beauftragung Dritter mit der Erfüllung der Entsorgung ist zwar möglich, die Verantwortung für die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung aber weiterhin dem Erzeuger und Besitzer von Abfällen (§22 KrWG).
Überlassen Sie deshalb nichts dem Zufall! Wenden Sie sich gleich an Ihren Profi für alle (Ab-)Fälle!
Genauere Informationen zum Sortieren erhalten Sie auch in unserem Entsorgungs-ABC.
Entsorgungs ABC
– Ihr Weg zum richtigen Sortieren! –
Aktenvernichtung
Überlassen Sie die Entsorgung vertraulicher und sensibler Daten nicht dem Zufall. Schnell gelangen wichtige Daten aus dem Papierkorb in falsche Hände.
Mit unseren abschließbaren Containern garantieren wir Ihnen eine sichere Entsorgung Ihrer Unterlagen in Papierform. Gemäß der Datenschutzverordnung sowie den behördlichen Vorschriften gewährleisten wir, Ihre Unterlagen einer Schredderanlage nach DIN 66399 (bis Sicherheitsstufe 3) zuzuführen.
Gartenabfälle
Sie lieben Ihren Garten und wollen diesen immer auf Vordermann bringen?
Regelmäßig fallen hier größere Mengen an Gartenabfällen an, welche einfach zu viel sind, um es selbst zur Sammelstelle zu fahren. Ob Laub, Sträucher, Stammholz oder Wurzelstöcke – wir haben den passenden Container für Sie und Ihren Gartenabfall.
Glas
Bei Glasabfällen unterschiedet man zwischen Flachglas- und Hohlglasabfällen. Bei Flachglas handelt es sich vereinfacht gesagt um jedes Glas, das in Form einer Scheibe, also flach ist. Ebenso können dies Gläser aus Displays, Tischen und Türen sein.
Bei Hohlglas handelt es sich überwiegend um Gläser aus der Lebensmittelindustrie. Wir sprechen hierbei von Flaschen oder Einmachgläsern.
Bitte beachten Sie, dass Glasbausteine keine Glasabfälle sind. Diese müssen über den Bauschutt entsorgt werden, siehe auch unser Entsorgungs-ABC.
Holz AII / AIII
Unter Holz AII / AIII ist das klassische Innenholz zu verstehen. Angefangen von Holzmöbeln, Innentüren, Parkett oder Fußleisten. Holz, mit welchem man im täglichen Tagesablauf mal mehr – mal weniger – in Berührung kommt.
Außenholz bzw. Holz mit einer halogenorganischen Verbindung oder Holzschutzmittel finden Sie unter den „gefährlichen Abfällen“.
Altmetall / Schrott
Ob bei Haushaltsauflösungen oder in industriellen Betrieben – Schrott fällt überall an.
Ein kaputtes Fahrrad, eine defekte Waschmaschine oder Produktionsreste sind nicht einfach nur Müll, sondern ein wichtiger Rohstoff und teilweise auch mit einer Vergütung verbunden.
Das Recycling von Altmetall ist effizient und sehr viele Branchen sind auf den Rohstoff angewiesen.
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle / Gewerbeabfälle
Beim Abriss oder bei der Kernsanierung eines Gebäudes entstehen sehr häufig „Gemischte Bau- & Abbruchabfälle“, die weithin auch als Baumischabfall bekannt sind.
Baumischabfall besteht aus einer Vielzahl verschiedener Stoffe und Abfallarten, die beim Bau und Abbruch anfallen.
Bitte beachten Sie: Batterien, Farben, Lacke oder dergleichen fallen nicht unter diese Fraktion und sind getrennt an einer Sondermülldeponie zu entsorgen!
Sperrmüll
Zum Sperrmüll zählen sperrige Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushalten, die wegen ihrer Größe und / oder Beschaffenheit nicht in die zugelassen Abfallbehälter passen und daher nicht mit dem Hausmüll in einer Mülltonne entsorgt werden können.
Sperrmüll ist klassisch ein Sammelsurium aus unsortierten Materialien mit Wertstoffen.
Bitte beachten Sie: Ein Vorsortierter Sperrmüll, welchen die Wertstoffe entzogen wurden, kann nicht als solcher angenommen werden, sondern fällt in die Kategorie Bau- und Abbruchabfälle.