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MINERALISCHE ABFÄLLE

MINERALISCHE ABFÄLLE

Mineralische Abfälle und darunter insbesondere Mauerwerk und Bodenaushub sind deutschlandweit der mengenmäßig größte Abfallstrom. Aktuelle Zahlen belegen, dass über die Hälfte aller Materialien auf diese beiden Kategorien zurückzuführen sind.

Abfallerzeuger und -besitzer sind gemäß des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (§7 (2) KrWG) verpflichtet, ihre mineralischen Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen. Eine Beauftragung Dritter mit der Erfüllung der Entsorgung ist zwar möglich, die Verantwortung für die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung aber weiterhin dem Erzeuger und Besitzer von Abfällen (§22 KrWG).

Überlassen Sie deshalb nichts dem Zufall! Wenden Sie sich gleich an Ihren Profi für alle (Ab-)Fälle!

Genauere Informationen zum sortieren erhalten Sie auch in unserem Entsorgungs-ABC.

Entsorgungs ABC

– Ihr Weg zum richtigen Sortieren! –

Asphalt

Asphalt oder auch Straßenaufbruch fällt beim Rückbau, Ausbau und bei der Instandhaltung von Straßen, Wegen und anderen Verkehrsflächen an. Man unterscheidet zwischen Bitumengemische sowie kohlenteerhaltige Bitumengemische.

Da die Ölvorräte und somit auch die Bitumenvorräte weltweit weiter abnehmen, die Preise hingegen weiter steigen, ist eine höchstmögliche Verwertung zu erzielen.

Aus diesem Grund sollte das Material möglichst ohne Stör- bzw. Fremdstoffe abgebaut werden.

Bauschutt

Bauschutt sind mineralische Abfälle, welche bei Bautätigkeiten wie Rückbau, Abriss, Umbau, Ausbau und Erhaltung von Gebäuden und anderen technischen Bauwerken anfallen.

Zu diesen zählen vor allem Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik oder entsprechende Gemische. Diese Materialien sollten im Rahmen der Baumaßnahmen möglichst sortenrein gewonnen werden.

Genauere Informationen zum sortieren erhalten Sie auch in unserem Entsorgungs-ABC.

Erdaushub

Ob ein geplanter Aushub im Rahmen eines Neubaus oder eine kurzfristige Idee für eine Gartenumgestaltung – eine größere Menge Erde fällt schnell einmal an.

Mit uns haben Sie den perfekten Partner: um den reibungslosen Abtransport kümmern wir uns.

Doch was gibt es bei einem Erdaushub zu beachten?

Bodenmaterial ist natürlich anstehendes oder umgelagertes Locker- und Festgestein, welches bei Baumaßnahmen oder anderen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben, abgeschoben oder behandelt wird (§2 BBodSchV), wie z. B. Baugrubenaushub.

Bodenmaterial mit unterschiedlichen Anteilen aus mineralischen oder organischen Anteilen sind gesondert zu behandeln.

 Genauere Informationen erhalten Sie auch in unserem Entsorgungs-ABC.