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GEFÄHRLICHE ABFÄLLE

GEFÄHRLICHE ABFÄLLE

Gefährliche Abfälle sind Abfallstoffe, welche festgelegte Gefährlichkeitsmerkmale aufweisen und somit eine Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt darstellen. Beim Abbau entsprechender Materialien sind besondere Vorsichtsmaßnahmen bereits vorab zu treffen: unter anderem

  • ein spezieller Atemschutz mit Partikelfilter
  • Einweganzug (Schutzkleidung)
  • Handschuhe und Schutzbrille.

Bitte informieren Sie sich vorab darüber, wie Sie sich schützen können bzw. müssen oder beauftragen Sie eine Fachfirma.

Abfallerzeuger und -besitzer sind gemäß des Kreislaufwirtschafgesetzes (§7 (2) KrWG) verpflichtet, ihre gefährlichen Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen. Eine Beauftragung Dritter mit der Erfüllung der Entsorgung ist zwar möglich, die Verantwortung für die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung aber weiterhin dem Erzeuger und Besitzer von Abfällen (§22 KrWG).

Überlassen Sie deshalb nichts dem Zufall! Wenden Sie sich gleich an Ihren Profi für alle (Ab-)Fälle!

Genauere Informationen zum sortieren erhalten Sie auch in unserem Entsorgungs-ABC.

Entsorgungs ABC

– Ihr Weg zum richtigen Sortieren! –

Bohrsand

Strahlmittelabfälle

Bevor Sie dieses Material bei uns anliefern, stimmen Sie bitte die Annahme-Kriterien mit uns ab.

Unter Strahlmittelabfälle fällt:

  • Bohrgut
  • Sandfangrückstände
  • Bodenaushub mit organischen Verunreinigungen (Grüngut / Wurzeln)
Entsorgung Asbest
Asbest

Asbest

Obwohl asbesthaltige Materialien bereits seit einiger Zeit verboten sind, befinden sich nach wie vor in sehr vielen Altbauten asbesthaltige Produkte. Die bekannteste Variante ist die klassische Wellplatte, welche ab Produktionsdatum 1995 asbestfrei produziert wird. Aber auch Fassadenplatten, Fensterbänke oder Blumengefäße können Asbestfasern enthalten. Es ist wichtig, sind vorab rechtzeitig darüber zu informieren, ob es bei dem zu entsorgenden Material um asbesthaltige handelt!

Prüfen Sie die Andienungspflicht oder setzen Sie sich hierzu vorab mit uns in Verbindung. In gewissen Landkreisen muss dort auch das Asbest entsorgt werden!

Treffen Sie entsprechend der gesetzlichen Vorgabe Sicherheitsmaßnahmen und / oder setzen Sie eine Fachfirma hierfür ein!

Verpacken Sie den Asbest gleich bei Abbau in die passenden Big Bag´s um unnötige Feinstaubbildung zu vermeiden!

Unter Asbest fällt:

  • Floor-Flex Platten mit Kleberanhaftung
  • Asbesthaltige Beschichtung auf Betonteilen
  • Fenster / Glaskitte (Gewächshaus / Fenster)
  • Flanschdichtungen
  • Brandschutzklappen (Dichtung: schwach gebunden)

Gerne beraten wir Sie zu folgenden asbesthaltigen Abfällen:

  • asbesthaltige Spachtelmasse bei Gipsplatten
  • Fließen mit asbesthaltigem Fließenkleber
Asphalt

Asphalt / Kohlenteerhaltige Bitumengemische

Bis weit in die 70er Jahre fügte man den Asphalt als Bindemittel noch Pech hinzu. Aufgrund der damaligen ungenauen Gesetzgebung kann man nicht zu 100 % ausschließen, dass dies bis Anfang der 80er Jahre noch so praktiziert wurde. Die im pechhaltigen Straßenaufbruch enthaltenen Stoffe (Steinkohlenteer, Teeröl und Teerpech) sind krebserregend, dementsprechend prüfen Sie bitte die gesetzlichen Vorschriften für den ordnungsgemäßen Abbau.

Für eine relativ einfache Vorabbewertung, ob es sich um Asphalt mit Pechbestandteilen handelt, wird das sogenannte Lackansprühverfahren empfohlen. Hierzu wird auf einer luftgetrockneten Oberfläche eine dünne Schicht mit weißen, lösemittelhaltigen Acryllackspray angesprüht. Ja nach Pechgehalt ist bereits nach wenigen Sekunden eine deutlich grünliche bis gelbbräunliche Verfärbung des Lackes festzustellen.

Asphalt teerfrei / teerhaltig (nicht gefährlich)

  • Kaminabbruch
  • Schlacke / Fehlbodenfüllung
  • Teerhaltiger Asphalt
Mineralwoll
Odenwaldplatten

Dämmstoffe

Im Bereich der Dämmstoffe unterscheiden wir zwischen drei Kategorien.

  • Mineralwolle
  • Mineralverbundplatten
  • HBCD-haltige Dämmstoffe

Trotz erheblicher Unterschiede in der Beschaffenheit, gibt es dennoch Gemeinsamkeiten, welche unbedingt zu beachten sind. Aus diesem Grund ist es zwingend erforderlich, sich vorab genau mit den gesetzlichen Vorschriften für den Abbau auseinander zu setzen und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und einzuhalten.

Mineralwolle

Mineralwolle (Steinwolle, Glaswolle) zählt zu den günstigsten und effektivsten Dämmstoffen und wurde bzw. wird nach wie vor häufig eingesetzt. Dämmwolle, welche vor 1996 produziert wurde, gelten als gefährlicher Abfall – aufgrund der feinen Fasern, welche lungengängig sind. Aber Achtung: zwischen 1997 und 2000 durfte bereits produzierte Mineralwolle noch verkauft werden! In dieser Grauzone muss man daher ebenfalls mit einem gefährlichen Abfall rechnen.

Prüfen Sie die Andienungspflicht oder setzen Sie sich vorab hierzu mit uns in Verbindung. In gewissen Landkreisen muss dort auch die Dämmung entsorgt werden!

Treffen Sie entsprechend der gesetzlichen Vorgabe Sicherheitsmaßnahmen und / oder setzen Sie eine Fachfirma hierfür ein!

Verpacken Sie die Dämmung gleich bei Abbau in KMF Säcke, um unnötige Feinstaubbildung zu vermeiden!

  • Mineralwolle / Dämmung
  • Stopfwolle
  • Rohrleitungsdämmung
  • Mineralfaser
  • Odenwaldplatten
  • Odenwalddecken

Annahme nur in ordnungsgemäß verpackten BigBags, welche Sie bei uns gerne kaufen können.

Mineralfaserverbundplatten

Mineralfaserverbundplatten

Mineralfaserverbundplatten (Odenwaldplatten, Akustikplatten) werden als Decken- und Wandbauplatten eingesetzt. In Ihrer Zusammensetzung, die meist einen hohen organischen Anteil aufweist, werden diese Platten aufgrund Ihrer Schall-, Brand und Wärmeschutzdämmung gerne auch in öffentlichen Gebäuden eingesetzt. Ebenso wie bei der „normalen“ Mineralwolle ist das Produktionsdatum zur Einstufung entscheidend (produziert bis 1996).

Treffen Sie entsprechend der gesetzlichen Vorgabe Sicherheitsmaßnahmen und / oder setzen Sie eine Fachfirma hierfür ein!

Verpacken Sie die Dämmung gleich bei Abbau in spezielle KMF Säcke mit zusätzlichen Staubdichten PE-Sack, um unnötige Feinstaubbildung zu vermeiden!

Styropor

HBCD-haltige Dämmstoffe

Polystyrol (EPS, XPS, Styrodur) oder vor allem unter dem Begriff „Styropor“ bekannt, wird am häufigsten in der Fassade als Dämmung in einem Verbundsystem eingesetzt. Ursprünglich wurde das giftige Brandschutzmittel HBCD verwendet, deren Übergangsfrist aber seit August 2015 abgelaufen ist und seitdem nicht mehr verwendet werden darf.

Treffen Sie entsprechend der gesetzlichen Vorgabe Sicherheitsmaßnahmen und / oder setzen Sie eine Fachfirma hierfür ein!

Polystyrol (EPS, XPS, Styrodur) darf nicht verpackt werden. Das Material ist lose in die Container zu laden!

Parkett mit teerhaltigen Klebeanhaftungen

Holz AIV

Unter Holz AIV fällt Holz, welches mit Holzschutzmitteln behandelt wurde. Hierzu zählen im Prinzip alle „Außenhölzer“, welche der Witterung standhalten müssen. Man unterteilt das Holz AIV in vier Kategorien.

  • Konstuktionsholz / Außenholz
  • Fensterholz
  • Bahnschwellen
  • PCB-haltiges Holz

Konstuktionsholz / Außenholz

Kein Abriss oder Sanierung ohne AIV Holz. Der größte Teil hiervon fällt eben unter die Kategorie Konstruktionsholz.

Hierbei handelt es sich um Holz mit einer halogenorganischen Verbindung in Form von Holzschutzmitteln. Neben Dachkonstruktionen fallen genauso Gartenzäune, Balkongeländer und andere Hölzer, welche der ständigen Witterung ausgesetzt sind, darunter.

  • Parkett mit teerhaltigen Klebeanhaftungen
  • kohlenteerhaltiger Kleber bei Holzparkett
  • Ölverunreinigter Boden
  • Bahnschwellen

Ein Entsorgungsnachweis wird von uns erstellt.

alte Fenster

Fensterholz

Bei Fensterholz handelt es sich, wie der Name schon sagt, um klassische Holzfensterrahmen. Bei der Entsorgung selbst spielt es keine Rolle, ob Sie diese mit oder ohne Glas entsorgen wollen. Wenn Sie sich also das mühselige Heraustrennen der Scheiben und dem damit verbunden Scherbenhaufen ersparen wollen, ist das kein Problem für uns!

Bahnschwellen

Bahnschwellen

Widererwartend kommen Bahnschwellen nicht nur im Bereich des Eisenbahnverkehrs vor. Früher wurden ausgediente Bahnschwellen gerne im Gartenbau verwendet. Seit 1992 herrscht aber ein striktes Verkaufs- und Verschenkverbot dieser – aufgrund der hohen Belastung durch Holzschutzmittel. Da Bahnschwellen vor Abnutzung, Verrottung und Schädlingen bestmöglich geschützt werden müssen, ist der Belastungsgrad höher, als bei üblichen Konstruktions- bzw. Außenholz.

PCB-haltiges Holz

PCB-haltiges Holz

PCB-haltiges Holz findet man vor allem im Bereich von Fußböden und Decken in Form von Dämm- und Schallschutzplatten. Die inzwischen verbotenen PCB-haltigen Mittel wurden hier gerne zur Versiegelung und Verfugung dieser Platten verwendet. Vor allem in Gebäuden zwischen 1950 und 1970 sind diese vorrangig zu finden.

Dieses Material muss separat entsorgt werden, eine Analyse ist hierbei vorab zwingend notwendig!

Kohlenteer- und teerhaltige Produkte

Kohlenteer- und teerhaltige Produkte

Teerdachbahnen sind einer der ältesten Abdichtungsmöglichkeiten und werden bereits seit Mitte des 19. Jahrhunderts gerne auf Flachdächern eingesetzt. Eine generelle Umstellung auf Bitumen erfolgte erst Anfang der siebziger Jahre.

Ein erstes kleines Indiz, ob Ihr Material teerhaltig ist, kann schon der Geruch sein. Teerhaltiges Material ist sehr geruchsauffällig, sodass dies in der Regel auch ein Laie „erschnuppern“ kann.

Neben der reinen Dachpappe zählen auch Materialien mit teerhaltigem Anstrich oder teergetränkter Kork in diese Fraktion. Allerdings ist es zwingend erforderlich, diese getrennt zu entsorgen!